Aus dem CO2 Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAUfG) ergeben sich Informationspflichten für den Brennstoffhandel.
Diese treten zum 01.01.2023 in Kraft.
Ab dem 01.01.2023 haben alle Brennstofflieferanten nach §3 dieses Gesetzes die Pflicht folgende Informationen auf Rechnungen für die Lieferung von Brennstoffen oder von Wärme in allgemeinverständlicher Form auszuweisen:
- Die Brennstoffemission der Brennstoff oder Wärmelieferung in kg CO²
- Der zum Zeitpunkt der Lieferung ergebene Preisbestandteil der CO²-Kosten für die gelieferte Brennstoffmenge (inkl. Umsatzsteuer)
- Den heizwertbezogenen Emissionsfaktor in kg CO² / kWh
- Den Energiegehalt der gelieferten Brennstoffmenge in kWh
- Einen Hinweis auf die in §6 Abs. 2 und §8 Abs. 2 geregelten Erstattungsansprüche
So könnte der Ausdruck z.B. aussehen!
Umsetzung in DALLAS
CO²-Zertifikationspreis
Für die gesetzlich erforderlichen Angaben bei Rechnungen ab 2023 (CO2 Kostenaufteilungsgesetz) wird ein Zertifikatspreis für CO² benötigt. Dieser ist für jedes Kalenderjahr festgesetzt. Im Menüpunkt DALLAS->Firmenparameter kann unter dem Reiter CO²-Preis dieser Wert für jedes Jahr separat eingegeben werden. Durch das Update werden die bisher bekannten und aktuell gültigen CO²-Zertifikatspreise hinterlegt.
Werte für die Berechnung
Beim Kunden kann eine Berechnung grundsätzlich ausgeschaltet werden.
Bei den betroffenen Artikeln sind die Werte im Reiter CO² des Artikels zu hinterlegen. Die endgültigen Werte entnehmen Sie bitte der noch ausstehenden endgültigen Fassung der ‘Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030’ (EBeV 2030). Vermutliche Verabschiedung 07.12.2022.
Im Beispiel haben wir die Werte aus dem Entwurf übernommen:
Vorgaben für die auszuweisenden Informationen
Unter dem Menüpunkt DALLAS-> Kopf -Fuss-Mahntexte ist ein Text mit der Bezeichnung „@CO2“ hinterlegt. Dieser kann angepasst werden. Die mit eckigen Klammern eingefassten Parameter werden durch die berechneten Werte beim Erfassen ersetzt.
Wie kommen die notwendigen Informationen auf die Rechnung
Beim Nacherfassen von Lieferscheinen oder Rechnung (Lieferschein nacherfassen / Rechnung nacherfassen) werden nach Eingabe der gelieferten Menge für einen informationspflichtigen Artikel (siehe Artikelstamm Reiter CO²) eine Textposition erzeugt und eingeblendet.
Die variablen Werte werden anhand der vorgegebenen Parameter (Artikelstamm und Zertifikatspreis) errechnet und angezeigt.
Kontakt
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